Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft getreten

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Achten Buches Sozialgesetzbuch beschlossen, nun ist es in Kraft getreten. Neue Inhalte sind zum Beispiel § 9a Ombudsstellen oder § 10b Verfahrenslotse sowie begriffliche Änderungen  – “Jungen und Mädchen” wurden durch “junge Menschen” ersetzt.

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