Betriebliches Hygienekonzept

Am 20.03.2022 ist die Neufassung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten. Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit (Ingenieurbüro SDA – Sicherheitstechnischer Dienst Alpenland) hat diesbezüglich eine Gefährdungsbeurteilung nach den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes durchgeführt und ein betriebliches Hygienekonzept empfohlen. Dieses Hygienekonzept wurde mit unserer MAV abgestimmt und beinhaltet erforderliche Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz. Die festgelegten Maßnahmen sind auch in den Pausenbereichen und während der Pausenzeiten umzusetzen.

Dieses Hygienekonzept tritt am 04.04.2022 in Kraft und mit dem 30.04.2022 außer Kraft, sofern es nicht über diesen Zeitpunkt hinaus verlängert wird.

Das Hygienekonzept als PDF zum Download.

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