Ergänzung zur Dienstvereinbarung “Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung” ist online

Die Dienstvereinbarung “Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung”, die bereits am 8. März zwischen der Diakonie Rosenheim und der Mitarbeitendenvertretung geschlossen wurde, wurde im August ergänzt und nun in unserem Intranet unter “Richtlinien, Regelungen und Vorgaben” veröffentlicht.

Es geht in der Ergänzung primär um die Urlaubsplanung in Arbeitsbereichen und Einrichtungen, in denen es feste Schließtage oder Betriebsurlaub gibt.
Grundsätzlich sollen Mitarbeitende auch in eben jenen Bereichen dennoch über mindestens sieben Urlaubstage frei verfügen können. So einigten sich Dienstgeber und Mitarbeitendenvertretung darauf, dass Mitarbeitende, wenn sie Urlaubstage außerhalb der festgelegten Urlaubs- und Schließzeiten ihrer Einrichtung nehmen, dafür beispielsweise entsprechend an den Schließtagen ihrer Einrichtung in anderen wohnortnahen Einrichtungen eingesetzt werden. Die Fahrtzeiten gelten dabei jedoch nicht als Arbeitszeit, Fahrtkosten werden nicht erstattet.
Die Ergänzung zur bestehenden Dienstvereinbarung trat am 10. August in Kraft.

Die vollständige Dienstvereinbarungsergänzung zum genauen Nachlesen im Wortlaut sowie weitere Dienstvereinbarungen findet ihr hier.

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