Gute Neuigkeit zum Thema Impfberechtigung – Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität gelten jetzt auch für unsere Kolleginnen und Kollegen, die „in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“ arbeiten! Ihr braucht lediglich eine Bescheinigung von der Einrichtungsleitung, euren Personalausweis und ggf. euren Dienstausweis.
Dies betrifft auch eure jungen Menschen, so sie in einer der oben genannten Einrichtungen betreut werden. Sie können – je nach Impfstoff – ab 16 bzw. 18 Jahren die Schutzimpfung erhalten.
Coronavirus-Impfverordnung des Bundesministeriums als PDF
Quelle: www.bundesanzeiger.de