Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Achten Buches Sozialgesetzbuch beschlossen, nun ist es in Kraft getreten. Neue Inhalte sind zum Beispiel § 9a Ombudsstellen oder § 10b Verfahrenslotse sowie begriffliche Änderungen – “Jungen und Mädchen” wurden durch “junge Menschen” ersetzt.
Die gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen soll gewährleistet beziehungsweise wiederhergestellt werden. Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Unterstützungsbedarf werden gefördert. Betont wird u. a. der Ausbau und die Verbesserung der Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe mit relevanten Akteuren im Kinderschutz. Dies betrifft auch den verstärkten Einbezug des Gesundheitswesens und verschärfte Kontrollen für stationäre Einrichtungen, um einen wirksameren Kinderschutz zu schaffen.
Diese Beispiele und alle anderen Neuerungen und Veränderungen könnt Ihr im betreffenden Bundesgesetzblatt einsehen.